Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition

Sie, der Kunde: Jeder, der Produkte von The Bike Company AG erwirbt

Wir: The Bike Company AG, Alte Affolterstrasse 2a, 8909 Zwillikon, sowie unsere Servicepartner;

Auftragsbestätigung: Von The Bike Company AG zugesandte Bestätigung der von Ihnen bestellten Produkte;

Produkte: In der Auftragsbestätigung aufgeführte Produkte einschliesslich TRANSALPES-Markenprodukte, Drittprodukte und/oder Wartungsleistungen;

TRANSALPES-Markenprodukte: Bike-Produkte, die mit der Marke “TRANSALPES” versehen sind, einschließlich aller darin enthaltenen Komponenten (z.B. Kugellager und Schrauben);

Drittprodukte: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Produkte, die weder mit der Marke “TRANSALPES” gekennzeichnet noch von The Bike Company AG hergestellt worden sind;

Montageprodukte: Drittprodukte oder von Ihnen zur Verfügung gestellte Waren zur Montage oder Kombination in/an und mit TRANSALPES-Markenprodukte.

Unsachgemässe Nutzung: Nicht der Produktbeschreibung entsprechende Nutzung, insbesondere die Überschreitung des maximalen Fahrergewichts (120 Kg inkl. Bike), die Teilnahme an extremen Rennen wie Downhill/ Freeride/Fourcross/etc, Sprünge, Stürze;

Preis: In der Auftragsbestätigung genannter Preis

Service: Umfasst die von The Bike Company AG allgemein angebotenen Serviceleistungen, die The Bike Company AG oder The Bike Company AG Servicepartner gemäss den Serviceangeboten erbringen; dies kann auch Custom Factory Assebling Services beinhalten;

Serviceangebote: In der Auftragsbestätigung aufgeführte Serviceleistungen, wie in den The Bike Company AG Servicebeschreibungen näher beschrieben;

Servicepartner: The Bike Company AG oder von uns beauftragte Serviceunternehmen;

2. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kaufvertrag) zwischen The Bike Company AG und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang damit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Diese Bedingungen sind nicht anwendbar, wenn Sie die Produkte nicht direkt von The Bike Company AG oder von einem von The Bike Company AG autorisierten Wiederverkäufer beziehen.

3. Angebote/Aufträge/Vertrag

Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, mündlich, per Email, per Telefon oder Telefax erteilen. Diese werden erst verbindlich, wenn The Bike Company AG Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Rechnung zugesendet hat. Bitte prüfen Sie vor der Überweisung die Auftragsbestätigung aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrem Auftrag schriftlich mit. Der Inhalt Ihres Vertrages mit The Bike Company AG setzt sich aus der Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen.

Die Rechnung erhalten sie zusammen mit dem Produkt. The Bike Company AG behält sich vor, Produkte – inklusive Drittprodukte – jederzeit zu ändern, wobei danach gestrebt wird, dass die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Preise für Produkte, Serviceleistungen, Versand und Versicherung sowie die Steuern ergeben sich aus Ihrer Rechnung. The Bike Company AG behält sich ausdrücklich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. bei Abholung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. The Bike Company AG behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Wartungsleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der Inkassokosten zu verlangen. Bis Waren nicht vollständig bezahlt sind, verbleibt das Eigentum daran bei The Bike Company AG. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.

5. Lieferung/Gefahrübergang

Liefer- oder Leistungszeiten sind nur ungefähr vereinbart. The Bike Company AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle damit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. The Bike Company AG kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Davor ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

Die Gefahr an den Produkten (z.B. des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung) geht mit der Aufgabe von The Bike Company AG zum Versand auf Sie über. Äusserlich erkennbare Beschädigungen oder erkennbar unvollständige Lieferungen sind bei Lieferung auf dem Lieferschein zu dokumentieren.

6. Prüfung von Produkten

Sie müssen die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemässheit prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen seit Erhalt rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als von Ihnen genehmigt. Soweit The Bike Company AG aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer in sauberen und nicht beschädigten Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie einer Rechnungskopie. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen getragen.

7. Gewährleistung

The Bike Company AG gewährt für Material- oder Herstellungsfehler ab dem Verkaufsdatum folgende Garantiezeiten:
Rahmen: 5 Jahre
Für alle anderen Teile gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers

Wir gewährleisten Ihnen, dass die TRANSALPES- Markenprodukte und alle anderen Produkte, die Montage von Drittprodukten und unsere Serviceleistungen im Zeitpunkt der Lieferung den vertraglichen Spezifikationen (falls vorhanden) und den branchenüblichen Standards entsprechen bzw. sorgfältig ausgeführt werden. Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber/-in und ist nicht übertragbar. Die Vorlage des komplett ausgefüllten und mit dem Händlerstempel versehenen Garantiescheines sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich. Ansonsten ist eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht möglich. The Bike Company AG behält sich das Recht vor, kostenfreie Mängelbeseitigung abzulehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden oder wenn der Garantieschein unvollständig, unleserlich oder nachweislich falsch ausgefüllt ist. Die Garantie erlischt sofern einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Schäden entstanden durch Unfälle oder andere, nicht in der Macht von The Bike Company AG liegende Umstände
  • Unsachgemässe Nutzung oder Einsatz des Bikes für Rennen, Stunts oder in Freeride-/Downhillparks
  • Für Reparaturen durch Dritte, die keine autorisierten The Bike Company AG Fachhändler sind
  • Für Rahmen, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden
  • Für Mängel, die auf fehlerhafte Montage durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen Dritten sowie auf äussere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
  • Für die Kompatibilität und das Funktionieren mit anderen Produkten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert;
  • Für Drittprodukte (für diese ist der betreffende Hersteller verantwortlich);
  • Für Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden (z.B. innerhalb von CFA);
  • Für Teile, die infolge ihrer normalen Funktion dem Verschleiss unterliegen (z.B. Kette, Schaltzüge, Bremsbeläge, Zahnkränze)
  • Für Schäden, entstanden durch Korrosion oder durch weitere von Witterungseinflüssen verursachte Defekte
  • Für jede Art von Folgeschäden, namentlich solche, die aufgrund unterlassener oder mangelhafter Inspektionen und Wartungen (z.B. durch lose Schrauben oder Speichen) entstanden sind;
  • Für allfällige ästhetische oder akustische Phänomene, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen (versteckte oder unerhebliche Schönheitsmängel, Knackgeräusche)
  • Wenn das Produkt vermietet wird

Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten The Bike Company AG Fachhändler (am Besten bei dem Händler, bei dem Sie den Rahmen gekauft haben) geltend zu machen.

Im Falle eines Garantieanspruches hat The Bike Company AG die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen den Rahmen zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Rahmen der selben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann The Bike Company AG einen Rahmen, welcher als Nachfolgemodell angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz des defekten Rahmens. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Portospesen gehen zu Lasten des Käufers.

Von dieser Hersteller-Garantie ausgenommen sind alle Schäden, die auf unsachgemäße Montage, mangelhafte Pflege und Wartung, normale Abnützung oder Anbau von Teilen, die für das entsprechende Rad nicht bestimmt sind, zurückzuführen sind. Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden oder der Rahmen nicht unter normalen Bedingungen verwendet wird (Freestyle, Stunt-Darbietungen etc.) oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Kein Anspruch besteht bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen resultieren.

8. Inspektion

Inspektionen können durch The Bike Company AG, von The Bike Company AG beauftragten Partnern, durch Dritte oder durch Sie selber durchgeführt werden, müssen aber auf jeden Fall – falls vorhanden – dem/den TRANSALPES Inspektionsplan/- anweisungen, ansonsten den branchenüblichen Standards entsprechen bzw. sorgfältig ausgeführt werden.

9. Wartung (Instandhaltung)

Wartungsarbeiten können durch The Bike Company AG, von durch The Bike Company AG beauftragte Servicepartner, durch Dritte oder durch Sie selber erbracht werden, müssen aber auf jeden Fall – falls vorhanden – dem/den TRANSALPES Wartungsplan/-anweisungen, ansonsten den branchenüblichen Standards entsprechen bzw. sorgfältig ausgeführt werden. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren. Ist im Vertrag eine erste Gratis-Wartung enthalten, müssen Sie dafür besorgt sein, dass diese innerhalb von 2 Monaten erfolgen kann, danach wird diese Leistung hinfällig.

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von TRANSALPES-Wartungsleistungen umfasst:

  • Arbeiten ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten, am Wochenende oder Feiertagen;
  • die Grundreinigung, um Wartungsarbeiten einwandfrei durchführen zu können;
  • Arbeiten an CFA-Konfigurationen (vgl. Zif. 10);

10. Custom Factory Assembling (CFA)

Dienstleistungen zur Montage bestimmter Produkte an/in TRANSALPES-Markenprodukte (Custom Factory Assembling – CFA) erbringen wir nach ihren Vorgaben und Spezifikationen. Erforderliche Montageprodukte werden Sie The Bike Company AG rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder The Bike Company AG beauftragen, diese in Ihrem Auftrag zu erwerben. The Bike Company AG wird Montageprodukte darauf prüfen, ob sie grundsätzlich in/an die TRANSALPES-Markenprodukte montiert werden können und im bejahenden Fall eine CFA-Konfiguration herstellen. Dies kann entweder gemäss ihren Anweisungen oder durch The Bike Company AG -Techniker erfolgen. Stellt sich heraus, dass CFA-Montagen technisch nicht oder nur mit grossem oder unüblichem Aufwand herstellbar sind, ist The Bike Company AG nicht verpflichtet, diese zu vollenden.

11. Haftung

Wir haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Im Übrigen ist unsere Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden (z.B. entgangene Nutzung) im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind weiter Folgeschäden, die aufgrund unterlassener oder mangelhafter Inspektionen und Wartungen entstanden sind, Schäden durch unsachgemässe Nutzung, sowie durch CFA-Konfigurationen verursachte Schäden.

12. Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte, die in Produkten oder Services verkörpert sind, stehen ausschliesslich The Bike Company AG zu. Verletzende Produkte wird The Bike Company AG entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Davon ausgenommen sind:

  • Drittprodukte
  • Von TRANSALPES nicht genehmigte Modifikationen
  • Von Ihnen ohne Bewilligung von The Bike Company AG exportierte Produkte

Sie stellen The Bike Company AG und/oder deren Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen The Bike Company AG und/oder deren Produktionsstätte insoweit geltend machen, als The Bike Company AG im Rahmen von CFA-Konfiguration gemäß Ihren Anweisungen Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine Produkte integriert hat.

13. Höhere Gewalt

The Bike Company AG hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten und Schäden nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung bzw. der Schaden auf einem ausserhalb von The Bike Company AG Einflussbereich liegenden Hinderungsgrund beruht (hierzu zählen insbesondere Streiks, terroristische Aktivitäten, kriegerische Auseinandersetzungen, Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Produktions- oder Transporthindernisse, Wechselkursschwankungen, Naturkatastrophen, hoheitliche Massnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

14. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung von der anderen Partei bekannt gewordene und entweder als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare geheime Informationen vertraulich behandeln.

15. Kündigung

Wir sind insbesondere zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet einer Nachfrist mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden. Jede Partei ist berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei oder eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei geheilt wird; Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über die andere Partei.

16. Ihre Obliegenheiten als Kunde

Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich:

  • Wahl des Produkts und dessen Geeignetheit für einen bestimmten Zweck
  • Ihre Kommunikationskosten mit The Bike Company AG
  • Nutzung unter Berücksichtigung der TRANSALPES Betriebsanleitung (falls vorhanden) und den Betriebsanleitungen der Drittprodukten
  • Einhaltung des Inspektions- und Wartungsintervalls
  • CFA-Spezifikationen und Anweisungen
  • CFA-Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen sowie erforderliche Genehmigungen
  • In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur Herstellung einer CFA-Konfiguration verwandte Integrationsprodukte

Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit, uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Wartungsleistungen sind Sie verantwortlich, alle nicht von The Bike Company AG montierten Komponenten, Produkte etc. entfernen.

17. Datenschutz

Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. The Bike Company AG wird bei Nutzung der rechtlich geschützten Daten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz beachten.

18. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist 8810 Horgen, Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Beziehung zu TRANSALPES sind die ordentlichen Gerichte in Zürich.

19. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. The Bike Company AG ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmererbringen zu lassen oder an Dritte abzutreten. Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.

Vertragsrelevante Erklärungen, wie beispielsweise Kündigungen, bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zuversenden.